Liebe Mitglieder und Freunde des Vereins,
nach dem am gestrigen Abend geschlossenen Beschluss der Bundes- und Landesregierungen bleibt das Versammlungsverbot u.a. für Vereine auch weiterhin gem. § 3 Abs. 2 CoronaSchVO bestehen.
D.h. sowohl für den Förderverein Süchtelner Karneval e.V. wie auch für den Festausschuss Süchtelner Karneval 1960 e.V., dass die Jahreshauptversammlungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden müssen.
Großveranstaltungen sind bis mind. 31.08.2020 untersagt. D.h. auch für unser Sommerfest, was wieder auf dem Lindenplatz stattfinden sollte, dass wir aktuell prüfen müssen, ob wir dieses für Septenber oder gar später beantragen können. Auch hier halten wir Euch natürlich auf dem Laufenden.
Im Hintergrund arbeiten wir – natürlich getrennt voneinander – in den jeweiligen Bereichen weiter und versuchen unser Bestes, schnellstmöglich das Vereinsleben wieder in den Alltag zurückzuführen, sobald wir wieder dürfen und keine Gefahr mehr für die Gesundheit besteht, denn die steht an erster Stelle.
Bleibt gesund, haltet Abstand und kommt gut durch diese Zeit.
Viele Grüße
Euer Vorstand